Legionellenmanagement
Die sogenannte „Legionärskrankheit“, die im Jahre 1976 in Philadelphia bei der US American Legion entdeckt wurde, kann zu grippeähnlichen Symptomen oder einer schweren Lungenentzündung, im Extremfall mit Todesfolge, führen. Krankheitserreger sind die Legionellen. Bakterien, die in warmem Trinkwasser wachsen und sich vermehren. Über kontaminierte Klimaanlagen oder Warmwassersysteme gelangen sie in die menschliche Lunge und somit in den Atemkreislauf. Laut Robert-Koch-Institut erkranken jährlich bis zu 30.000 Menschen an Legionellose.
Wichtig zu wissen: ab einer Temperatur von 60 °C sterben die Bakterien ab. Die Warmwassertemperatur bei Heizungsanlagen sollte daher am Austritt der zentralen Erwärmungsanlage mindestens 60 °C betragen.
Die Trinkwasserverordnung schreibt regelmäßige Untersuchungen auf Indikatorkeime vor, um fäkale Verunreinigungen festzustellen und die hygienische Qualität des Trinkwassers zu bestimmen. Die mikrobiologische Untersuchung umfasst die Bestimmung von Escherichia coli (E.coli) und Enterokokken (Darmbakterien von Mensch und Tier) sowie coliforme Bakterien (Bakterien in Fäkalien und in der sonstigen Umwelt). Die Indikatorkeime dürfen in 100 ml Trinkwasser nicht nachweisbar sein.
Auch Koloniezahlen werden untersucht: bei 22 und 36 °C. Die unterschiedliche Bebrütungstemperaturen liefern Hinweise auf die Herkunft der Bakterien. Bei 36 °C wachsen Bakterien, die ihr Waschstumsoptimum im Bereich der Warmblütertemperaturen haben und sind daher kritischer zu sehen als die Koloniezahlbildner bei 22 °C. Letztere sind Bakterien, die praktisch überall vorkommen. Auch Schwermetalle wie Blei, Kupfer und Nickel gefährden die Qualität des Trinkwassers und die menschliche Gesundheit.
Trinkwasserinstallationen in Wohn-, Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie Übernachtungsbetrieben sind „Gebäudewasserversorgungsanlagen“ und der Eigentümer / die Eigentümergemeinschaft sind „Betreiber“ von Trinkwasserinstallationen im Sinne der TrinkwV. Somit gelten die Bestimmungen der TrinkwV nicht nur für die Betreiber von öffentlichen Anlagen wie Schulen, Kindergärten, Sportanlagen und Einrichtungen des Infektionsschutzgesetzes wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeeinrichtungen, sondern auch für die Eigentümer/Betreiber von gewerblich betriebenen Anlagen in Hotel-, Wohn-, Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie für die in Vertretung der Eigentümer handelnden Hausverwaltungen.
Bei Anlagen, die gewerblich oder öffentlich betrieben werden, sind die Eigentümer verpflichtet, Untersuchungen auf Legionellen nach Maßgabe der TrinkwV durchzuführen. Voraussetzung ist, dass es sich um Gebäudewasserversorgungsanlagen handelt, in denen sich Anlagen zur Trinkwassererwärmung befinden und die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zur Vernebelung von Trinkwasser kommen kann. Die Vermietung von Wohnungen und der Betrieb von Übernachtungsbetrieben fällt unter die gewerbliche Tätigkeit der TrinkwV, wobei nur letzteres zugleich auch unter den Begriff der öffentlichen Tätigkeit fällt. Bereits seit der Neufassung der TrinkwV 20127 sind „systemische“ Untersuchungen der Trinkwasserinstallationen vorgesehen. Bei der Probenahme werden die Entnahmestellen am Warmwasserbereiter ebenso desinfiziert wie die Entnahmestellen beim Verbraucher. Nur so kann die Wasserqualität im Verantwortungsbereich des Liegenschaftseigentümers, das heißt innerhalb der Hausinstallation, für den Verbraucher geklärt werden. Selbstverständlich ist es möglich, auch zusätzlich, den aktuellen Zustand der Entnahmestellen (Entnahmearmatur) beim Verbraucher in die Untersuchung einzubeziehen. Dabei werden wie bisher z. B. Duschköpfe oder Wasserhähne ohne Desinfektion beprobt. Die Reinhaltung der Entnahmestellen fällt in die Verantwortung des Mieters. Sollte ausschließlich ohne Desinfektion (eine sogenannte verbrauchernahe Probenahme) beprobt werden, kann bei einem Nachweis von Legionellen nicht auf Herkunft und somit Verantwortungsbereich, Entnahmestelle und/oder Hausinstallation geschlossen werden. Bei den Installationen, die im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit betrieben werden und der Wasserabnehmer keinen Einfluss auf den Zustand der Entnahmestellen hat, ist davon auszugehen, dass die Gesundheitsämter Proben zur Legionellenuntersuchung ohne Desinfektion entnehmen möchten.
Bei Installationen, aus denen im Rahmen einer „gewerblichen Tätigkeit“ Wasser an Verbraucher abgegeben wird, bleibt die Untersuchung auf andere mikrobiologische und/oder chemische Parameter im Einzelnen - wie auch bisher - ungeregelt. Nach wie vor gilt, dass die Grenzwerte und Anforderungen der TrinkwV am Austritt aus Trinkwasser-Entnahmestellen einzuhalten sind. Damit bleibt es in aller Regel den Eigentümern bzw. Betreibern überlassen, wann, wo und auf welche Parameter untersucht wird. Handelt es sich allerdings um Trinkwasserinstallationen, die - wie z. B. bei Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben - unter den Begriff der “öffentlichen Tätigkeit“ fallen, bestimmt das Gesundheitsamt, welche weiteren mikrobiologischen und/oder chemischen Untersuchungen wann durchzuführen sind.
Wir führen eine Untersuchung gemäß deutscher Trinkwasserverordnung für Sie durch und beraten Sie detailliert, wie Sie Legionellen vorbeugen und Ihr Wasser so sauber und gesund wie möglich halten können.
Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) für Trinkwasser-Installationen - Risikoabschätzung nach neuer Trinkwasserverordnung 2023
Bereits bei einem Erreichen des technischen Maßnahmewerts für Legionellen mit 100 KBE in 100 ml Trinkwasserprobe (KBE = koloniebildende Einheiten) sind Sie als Inhaber oder Betreiber einer mit Legionellen kontaminierten Trinkwasseranlage gesetzlich dazu verpflichtet (s. § 51, Absatz 1 neuer Trinkwasserverordnung), unverzüglich eine Risikoabschätzung für die betroffene Anlage durchzuführen.
Um Schwachstellen und Risiken in einer Trinkwasser-Installation bereits frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen, bevor es zu mikrobiologischen Problemen in dem Trinkwassersystem kommt, empfehlen wir eine freiwillige, systemorientierte Gefährdungsanalyse.
Als Spezialisten für Trinkwasserhygiene erstellen wir Ihnen professionelle Gefährdungsanalyen für Trinkwasser-Installationen nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung), der neuen hygienisch-technischen Regel zur Durchführung von Gefährdungsanalysen VDI/BTGA/ZVSHK 6023 -Blatt 2 und den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Trinkwasserhygienemanagement
Die regelmäßige Überwachung der Trinkwasserqualität ist besonders in Großobjekten, die oft über ein weitverzweigtes und komplexes Trinkwassersystem mit einer hohen Anzahl von Wasserentnahmestellen und Anlagen zu Wasserbehandlungen verfügen, von immenser Bedeutung.
Im Bereich der Trinkwasserhygiene übernehmen wir folgende Aufgaben für Sie:
- Routinemäßige Untersuchung von prüfpflichtigen Trinkwasseranlagen auf Legionellen und andere Trinkwasserkeime mit akkreditierter Probenahme gemäß § 31 Trinkwasserverordnung sowie den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA)
- Erstellung von systemorientierten Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser-Installationen nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 und UBA-Empfehlung
- Probenahme-Konzeption mit der Festlegung von erforderlichen Probenahmestellen für Trinkwasseruntersuchungen gemäß der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung, 2018) und dem Arbeitsblatt DVGW W551.
- Erstellung von Instandhaltungs- und Trinkwasser-Hygieneplänen nach VDI 3810-2/ VDI 6023-3 sowie Spülpläne und Trinkwasser-Sicherheitskonzepte zur Aufrechterhaltung des bestimmungsgemäßen Betriebes von Trinkwasseranlagen und zur Gefahrenabwehr einer möglichen Kontamination durch Legionellen, Pseudomonas aeruginosa oder anderen Trinkwasserkeimen
- Routinemäßige Trinkwasseruntersuchungen und Maßnahmen zur langfristigen Aufrechterhaltung der betrieblichen Trinkwasserhygiene für medizinische Einrichtungen, Firmen und industriellen Großanlagen
- Kommunikation mit Behörden und Gesundheitsämtern
Untersuchung und Probenahmeplanung von Trinkwasseranlagen
Für eine systemische Untersuchung von Trinkwasseranlagen auf das Vorkommen von Legionellen und weiteren Trinkwasserkeimen ist gemäß der aktuellen Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung v. 18.12.2018) zuvor eine strategische Festlegung von Probenahmestellen erforderlich.
Dies gilt besonders für komplexe und weitläufige Trinkwasserverteilungssysteme. Im Rahmen einer Ortsbegehung erstellen wir spezifische Probenahmeplanungen und überprüfen eventuell bereits bestehende Probenahmestellen auf Funktion und Konformität.
Nutzen Sie unsere Expertise zur systemischen Untersuchung der Trinkwasserqualität in Gebäuden und Großobjekten.
- Vor-Ort Begehung der Trinkwasseranlage zur Aufnahme und Festlegung der erforderlichen Probenahmestellen und Parameter nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung)
- Festlegung der Probenahmestellen für eine orientierende Legionellenuntersuchung gemäß Arbeitsblatt DVGW W551 (9.1)
- Festlegung der Probenahmestellen für eine weitergehende Legionellenuntersuchung gemäß Arbeitsblatt DVGW W551 (9.2)
- Probenahmeplanung im Rahmen einer Hygieneinspektion nach VDI 6023-1
- Probenahmeplanung für Stufenkontrollen bei mikrobiellen Auffälligkeiten in Trinkwasser-Installationen nach DVGW W553-2
- Probenahmeplanung für gestaffelte Stagnationsbeprobung auf Schwermetalle nach UBA-Empfehlung
- Probenahmeplanung und Erstellung eines Datenstammblattes zur Dokumentation der ermittelten Probenahmestellen
Für Betreiber komplexer Trinkwasseranlagen, wie in großen Firmen- und Bürogebäuden oder Kliniken: wir helfen Ihnen bei der Kostenreduzierung für Trinkwasseruntersuchungen
In großen Wasserverteilungsanlagen mit hoher Steigstranganzahl, wie zum Beispiel in Firmen- und Bürogebäuden, besteht für Sie als Betreiber die Möglichkeit, hohe Kosten im Rahmen einer Trinkwasseruntersuchung zu vermeiden: durch die Reduzierung der Probenahmestellen und eine optimierte Probenahmeplanung.
Kontaktieren Sie uns - wir kümmern uns gern!
Hygiene-Handbuch für Ihr Objekt
Für die Sicherstellung einer hohen Trinkwasserqualität erstellen wir für Ihre Immobilie ein Hygiene-Handbuch mit wichtigen Leitlinien und Informationen. Darin finden Sie die wichtigsten Paragraphen der Trinkwasserverordnung, Präventionsmaßnahmen zur Trinkwasserkontaminierung, sowie weitere nützliche Tipps und Unterlagen.